Allgemeine Geschäftsbedingungen — Dienstleistungen
Stand: 27. August 2026 · Version: 2.1 · Gültig für: Einzeltermine, energetische Anwendungen, Beratungen, Seminare, Workshops und Veranstaltungen sowie frei buchbare Online-Programme, die über einheitskraft.at gebucht werden.
Für den Warenverkauf gelten die AGB — Warenverkauf. Für Portal-Mitgliedschaften und Kurs-Lizenzen (basis, Pro-Partner, Elixier-Partner, ASR Level I) gelten die Mitgliedschafts-AGB. Für das Fachpartner-Programm gilt die Fachpartnervereinbarung. Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist Florian Alexander Boschi, MSOM (Master of Science in Oriental Medicine, USA), CN (Clinical Nutritionist, USA), Einzelunternehmer, Inhaber von Einheitskraft, Witsch 16, 9062 Moosburg, Österreich. UID: ATU73914678. Telefon +43 660 7659560, E-Mail office@einheitskraft.com. Gewerberechtliche Grundlage für die hier geregelten Leistungen: Energetiker (freies Gewerbe gemäß § 32 GewO, Tätigkeitsbild Humanenergetik). Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land. Weitere Angaben im Impressum.
(2) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die zwischen Einheitskraft und der Kundin oder dem Kunden über die Website, per E-Mail oder telefonisch geschlossen werden. Abweichenden Bedingungen der Kundin oder des Kunden wird widersprochen.
(3) Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist, wer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz handelt. Unternehmerin oder Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die verbraucherschützenden Bestimmungen dieser Bedingungen — insbesondere § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 7 — gelten gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern nur, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
§ 2 Leistungen und Abgrenzung
(1) Einheitskraft bietet an:
a) Einzeltermine — energetische Anwendungen und Beratungen, vor Ort oder online, mit individuell vereinbartem Termin.
b) Veranstaltungen mit festem Termin — Seminare, Workshops und Präsenzveranstaltungen an einem im Voraus festgelegten Datum. Erfasst sind nur Formate, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist; zeitlich frei einteilbare Lernangebote fallen nicht darunter.
c) Frei buchbare Online-Programme — digitale Inhalte, die nach der Buchung zum Abruf freigeschaltet werden und nicht Bestandteil einer Portal-Mitgliedschaft oder einer Kurs-Lizenz sind.
(2) Abgrenzung — was diese Bedingungen ausdrücklich nicht regeln. Kurs-Lizenzen des Therapeuten-Portals — insbesondere ASR Level I — und die Portal-Mitgliedschaften unterliegen nicht diesen Bedingungen, auch nicht hinsichtlich ihrer digitalen Bestandteile und auch dann nicht, wenn sie technisch über dieselbe Kursplattform bereitgestellt werden. Für sie gelten die Mitgliedschafts-AGB; für die darin enthaltenen körperlichen Bestandteile gilt zusätzlich § 2 Abs. 4 der AGB — Warenverkauf. § 8 dieser Bedingungen ist auf Kurs-Lizenzen nicht anwendbar. Enthält eine Kurs-Lizenz ein Live-Treffen mit festem Termin, so richtet sich dessen Absage und Verschiebung nach den Mitgliedschafts-AGB; § 6 dieser Bedingungen gilt dafür ergänzend, soweit die Mitgliedschafts-AGB keine eigene Regelung treffen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer und der Preis ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Buchung.
(4) Leistungen im Sinne des Energetiker-Berufsbilds. Angewandte Spiegelregulation, die Arbeit mit Elixieren und die vermittelten Methoden aus traditioneller chinesischer Medizin, Ayurveda und europäischer Kräuterkunde sind Anwendungen im Sinne des freien Gewerbes Humanenergetik. Sie sind keine medizinische Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheiten behandelt und keine Heilerfolge zugesagt. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet; geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Anwendung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Mit dem Absenden der Buchung über die Schaltfläche „kostenpflichtig buchen" oder eine gleichwertige Formulierung gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Einheitskraft die Buchung durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(4) Dauerhafter Datenträger. Mit der Buchungsbestätigung übermitteln wir Ihnen die wesentlichen Vertragsangaben, diese Bedingungen und die Widerrufsbelehrung per E-Mail, sodass Sie sie speichern und unverändert wiedergeben können (§ 5 Abs. 2 FAGG). Haben Sie im Buchungsvorgang eine Erklärung nach § 7 Abs. 3 oder § 8 Abs. 2 abgegeben, wird diese Erklärung in derselben Bestätigung im Wortlaut wiedergegeben, zusammen mit dem Zeitpunkt ihrer Abgabe.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsvorgang angebotenen Zahlungsarten. Bei Einzelterminen kann Zahlung vor Ort vereinbart werden.
(3) Bei Veranstaltungen ist der Teilnahmebetrag mit der Buchung fällig, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Anmeldung ist erst mit vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert.
(4) Für entgeltliche Leistungen stellen wir eine Rechnung aus und übermitteln sie elektronisch. Mit Ihrer Buchung stimmen Sie dem elektronischen Rechnungsversand zu.
§ 5 Termine, Absage und Nichterscheinen
(1) Vereinbarte Einzeltermine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Eine E-Mail an office@einheitskraft.com genügt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Einheitskraft.
(2) Bei Absage später als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts verrechnet. Grund ist die für die Kundin oder den Kunden reservierte und nicht mehr anderweitig vergebbare Zeit. Es steht der Kundin oder dem Kunden frei nachzuweisen, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist.
(3) Ist die Kundin oder der Kunde durch Krankheit, Unfall oder einen vergleichbaren unvorhersehbaren Umstand an der Wahrnehmung gehindert, kann Einheitskraft auf das Ausfallhonorar nach Abs. 2 ganz oder teilweise verzichten. Die Entscheidung trifft Einheitskraft im Einzelfall; ein Rechtsanspruch auf einen solchen Verzicht besteht nicht. Wir bitten, die Verhinderung so früh wie möglich mitzuteilen.
(4) Muss Einheitskraft einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
(5) Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach § 7 bleibt von den Regelungen dieses Paragraphen unberührt.
§ 6 Veranstaltungen mit festem Termin
(1) Wann das gesetzliche Rücktrittsrecht entfällt — und wann nicht. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG nimmt Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen vom Rücktrittsrecht aus, sofern für sie ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Beide Voraussetzungen müssen zusammentreffen. Ein fester Termin allein genügt nicht: eine fachliche Fortbildung, ein Ausbildungsmodul oder eine Schulung für beruflich tätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird durch die Terminbindung nicht zur Freizeitbetätigung. Wir berufen uns auf diese Ausnahme deshalb nur bei Veranstaltungen, bei denen wir in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung ausdrücklich darauf hinweisen. Fehlt ein solcher Hinweis, bleibt Ihr gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 7 in vollem Umfang bestehen.
(1a) Vertraglich eingeräumte Rücktrittsmöglichkeit. Unabhängig davon, ob die Ausnahme nach Abs. 1 greift, räumen wir Ihnen die folgende Rücktrittsmöglichkeit ein. Sie ersetzt kein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht, sondern tritt daneben; besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht, können Sie zwischen beiden wählen.
(2) Rücktritt durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer. Maßgeblich ist der Eingang der Absage bei Einheitskraft:
Zeitpunkt der AbsageFolge
bis 30 Tage vor Beginnkostenfrei, volle Erstattung
29 Tage bis 48 Stunden vor Beginn50 % des Teilnahmebetrags
ab 48 Stunden vor Beginn sowie bei Nichterscheinenvoller Teilnahmebetrag
(3) Ersatzteilnahme. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann jederzeit und kostenfrei eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Der Name ist vor Veranstaltungsbeginn bekanntzugeben. In diesem Fall entfallen die Folgen nach Abs. 2.
(4) Absage durch Einheitskraft.
a) Mindestteilnehmerzahl. Veranstaltungen finden ab 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann Einheitskraft die Veranstaltung absagen. Die Absage erfolgt spätestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn; danach findet die Veranstaltung auch bei geringerer Teilnehmerzahl statt.
b) Sonstige Absagegründe. Unabhängig von lit. a kann Einheitskraft eine Veranstaltung absagen, wenn sie aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden kann — etwa bei Erkrankung der Leitung, Ausfall des Veranstaltungsortes oder höherer Gewalt. Eine solche Absage ist unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes mitzuteilen.
c) Folgen. In beiden Fällen wird der Teilnahmebetrag vollständig erstattet. Ein Ersatztermin kann angeboten werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Unterkunfts- oder Verdienstausfallkosten, bestehen nicht, es sei denn, Einheitskraft hat die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
d) Veranstaltungen als Bestandteil eines Pakets. Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung Bestandteil eines Pakets, für das ein Gesamtpreis entrichtet wurde, so tritt an die Stelle der Erstattung nach lit. c die Teilnahme am nächsten regulär angebotenen Termin desselben Formats. Findet innerhalb von zwölf Monaten kein solcher Termin statt, wird der für diese Position im Paket ausgewiesene Wert erstattet.
(5) Änderungen im Ablauf. Geringfügige Änderungen von Ort, Zeit oder Ablauf bleiben vorbehalten, soweit sie den Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern und für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zumutbar sind. Bei wesentlichen Änderungen besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
§ 7 Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht)
(1) Verbraucherinnen und Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses, also mit dem Tag der Buchung, nicht mit dem Tag der Leistung.
(2) Einzelheiten, die Adresse für die Rücktrittserklärung und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung unter https://www.einheitskraft.at/widerruf. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
(3) Das Rücktrittsrecht besteht nicht oder erlischt vorzeitig insbesondere:
a) bei Veranstaltungen mit festem Termin nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG (siehe § 6 Abs. 1);
b) bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn die Kundin oder der Kunde ausdrücklich verlangt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und zur Kenntnis genommen hat, dass mit der vollständigen Erbringung das Rücktrittsrecht verlorengeht (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Solange die Dienstleistung nicht vollständig erbracht ist, besteht das Rücktrittsrecht fort;
c) bei digitalen Inhalten unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2.
(4) Anteiliger Wertersatz. Hat die Kundin oder der Kunde verlangt, dass eine Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnt, und tritt sie oder er danach zurück, so ist ein Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistung am Gesamtumfang der vereinbarten Leistung entspricht (§ 16 FAGG). Ein Wertersatz besteht nur, soweit wir vor Vertragsabschluss darüber belehrt haben; die Belehrung steht in Abschnitt 4.6 der Widerrufsbelehrung.
§ 8 Digitale Inhalte und frei buchbare Online-Programme
(1) Der Zugang zu Online-Programmen wird nach Zahlungseingang freigeschaltet. Die Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig.
(2) Erlöschen des Rücktrittsrechts. Das Rücktrittsrecht erlischt bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gemäß § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG nur dann, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
a) die Kundin oder der Kunde hat im Buchungsvorgang ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird;
b) sie oder er hat dabei zur Kenntnis genommen, dass dadurch das Rücktrittsrecht verlorengeht;
c) Einheitskraft hat diese Zustimmung und Kenntnisnahme auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt (§ 3 Abs. 4).
Wird die Zustimmung nach lit. a und b im Buchungsvorgang nicht eingeholt oder unterbleibt die Bestätigung nach lit. c, bleibt die vierzehntägige Rücktrittsfrist unverändert bestehen.
(3) Reichweite des Erlöschens. Das Erlöschen nach Abs. 2 erfasst nur die digitalen Inhalte selbst. Enthält ein Angebot daneben Leistungen mit Dienstleistungscharakter — etwa Live-Termine, betreute Rückmeldungen oder ein Forum —, so richtet sich das Rücktrittsrecht für diese Bestandteile nach § 7 Abs. 3 lit. b und bleibt bis zu deren vollständiger Erbringung bestehen.
(4) Die Verfügbarkeit der Inhalte richtet sich nach der bei Buchung ausgewiesenen Zugangsdauer. Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Wartung oder technischer Störungen begründen keinen Anspruch auf Minderung.
§ 9 Mitwirkung und Gesundheit
(1) Die Kundin oder der Kunde ist für die eigene Gesundheit selbst verantwortlich und entscheidet eigenverantwortlich über die Teilnahme.
(2) Bei gesundheitlichen Beschwerden, in der Schwangerschaft und Stillzeit, bei bestehenden Erkrankungen sowie bei gleichzeitiger Einnahme von Arzneimitteln ist vor der Teilnahme ärztliche Rücksprache zu halten.
(3) Die Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnose, Behandlung oder Therapie. Eine laufende ärztliche Behandlung darf aufgrund der Anwendung weder abgebrochen noch verändert werden.
(4) Die Kundin oder der Kunde teilt vor Beginn relevante gesundheitliche Umstände mit, soweit diese für die Durchführung erheblich sind. Solche Angaben sind freiwillig; wir verlangen sie nicht und erheben sie nicht systematisch. Werden sie gemacht, verarbeiten wir sie ausschließlich zur Vorbereitung der vereinbarten Anwendung (siehe Datenschutzerklärung).
§ 10 Haftung
(1) Einheitskraft haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Aufenthaltsstaates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen und Unternehmern ist ausschließlich das Bezirksgericht Klagenfurt bzw. das Landesgericht Klagenfurt als Handelsgericht zuständig, je nach Streitwert. Für Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands-Regelungen des KSchG und der EU-Verordnung 1215/2012.
(4) Außergerichtliche Streitbeilegung. Die Europäische Kommission hat die Plattform zur Online-Streitbeilegung mit 20. Juli 2025 eingestellt; sie steht nicht mehr zur Verfügung. Verbraucherinnen und Verbrauchern steht die Möglichkeit offen, sich an die Internet Ombudsstelle, Margaretenstraße 70/2/7, 1050 Wien, https://ombudsstelle.at, zu wenden. Einheitskraft ist zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet, ist jedoch bereit, sich im konkreten Einzelfall auf ein Verfahren einzulassen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
(2) Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die Fassung dieser Bedingungen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlicht war.
(3) Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine ergänzende Ersetzung durch eine dem ursprünglichen Regelungszweck möglichst nahekommende Bestimmung findet gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht statt.
Änderungshistorie
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V2.1 (27.08.2026, Korrekturrunde nach externer Gegenprüfung): Zwei Berichtigungen. (1) § 6 Abs. 1 behandelte Seminare, Workshops und Veranstaltungen mit festem Datum pauschal als vom Rücktrittsrecht ausgenommen. § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG setzt jedoch zwei Merkmale kumulativ voraus — Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung und einen bestimmten Termin. Ein fachlicher Ausbildungs- oder Fortbildungstermin erfüllt das erste Merkmal regelmäßig nicht. Der Absatz nennt die Voraussetzungen jetzt beide, beschränkt die Berufung auf die Ausnahme auf Veranstaltungen mit ausdrücklichem Hinweis in der Ausschreibung und stellt in neuem Abs. 1a klar, dass die vertragliche Rücktrittsmöglichkeit neben ein bestehendes gesetzliches Rücktrittsrecht tritt und es nicht ersetzt. Welche Veranstaltungsarten tatsächlich als Freizeitbetätigung gelten, ist im anwaltlichen Fragen-Überblick als eigener Punkt geführt. (2) § 13 Abs. 3 enthielt eine salvatorische Ersetzungsklausel, die sich am Regelungszweck der weggefallenen Bestimmung orientierte; sie ist auf eine reine Trennbarkeitsregel zurückgeführt.
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V2.0 (27.08.2026): Neu: § 2 Abs. 2 grenzt ausdrücklich ab, dass Kurs-Lizenzen des Therapeuten-Portals und Portal-Mitgliedschaften nicht diesen Bedingungen unterliegen — auch nicht über § 8, obwohl sie technisch als Online-Programm bereitgestellt werden · § 3 Abs. 4 beschreibt, was der dauerhafte Datenträger enthält, einschließlich der Wiedergabe abgegebener Erklärungen im Wortlaut mit Zeitstempel · § 6 Abs. 4 lit. d regelt den Fall, dass eine in einem Paket enthaltene Veranstaltung abgesagt wird · § 8 Abs. 3 begrenzt das Erlöschen des Rücktrittsrechts auf die digitalen Inhalte und stellt klar, dass es Live- und Betreuungsanteile nicht erfasst · § 12 Abs. 3 enthält erstmals eine Gerichtsstandsregelung · § 4 Abs. 4 Rechnungsstellung und Zustimmung zum elektronischen Versand · § 10 Abs. 4 Produkthaftung. Berichtigt: § 8 Abs. 2 sagt jetzt ausdrücklich, dass auch das Unterbleiben der Bestätigung nach lit. c die Frist bestehen lässt — bisher war nur die fehlende Zustimmung genannt · § 12 Abs. 4 ersetzt die bisherige Ablehnung jeder Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren durch dieselbe Bereitschaftserklärung, die auch die AGB — Warenverkauf abgeben; die beiden Verträge widersprachen einander · § 2 Abs. 1 lit. b beschränkt „Veranstaltungen mit festem Termin" auf Formate mit tatsächlich festgelegtem Termin und nennt die zeitlich frei einteilbaren Lernangebote nicht mehr darunter · § 7 Abs. 4 zitiert § 16 FAGG ohne Absatzangabe und knüpft den Wertersatz ausdrücklich an die vorherige Belehrung · § 7 Abs. 3 lit. b hebt hervor, dass das Erlöschen die vollständige Erbringung voraussetzt · § 5 Abs. 2 räumt den Gegenbeweis eines geringeren Schadens ein · § 1 Abs. 3 unterscheidet Verbraucher- und Unternehmergeschäft · § 9 Abs. 4 stellt die Freiwilligkeit gesundheitsbezogener Angaben klar. Entfallen: der Anhang „Was vor der Veröffentlichung zu entscheiden ist" — seine Punkte sind entweder erledigt oder anderweitig festgehalten.
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V1.3 (16.08.2026): § 5 Abs. 3 von einer verbindlichen Zusage auf eine Kulanzregel ohne Rechtsanspruch umgestellt.
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V1.2 (16.08.2026): Fristen in § 6 symmetrisch gemacht — Rücktrittsstaffel und Absagerecht wegen Unterbelegung laufen im selben Moment an.
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V1.1 (16.08.2026): Ersatztermin-Regel gestrichen; § 6 Abs. 4 um Mindestteilnehmerzahl und Absagegründe ausgebaut.
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V1.0 (15.08.2026): Erstfassung. Schließt die Lücke, auf die die Widerrufsbelehrung an zwei Stellen verweist.
