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Einheitskraft Affiliate- und Partner-Vereinbarung

Stand: April 2026 · Version: 2.2 · Gültig für: Affiliate- und Wiederverkäufer-Partner von Einheitskraft auf einheitskraft.at und shop.einheitskraft.com (Tracking via GoAffPro)

Diese Vereinbarung ersetzt die auf einheitskraft.com als „Mitgliedschaftsvereinbarung" bezeichnete Ursprungsfassung (Stand 09/2024). Sie regelt ausschließlich die Teilnahme am Einheitskraft Affiliate- und Wiederverkäufer-Partner-Programm. Die Mitgliedschaft im Therapeuten-Portal (basis, Pro, Elixier) ist davon getrennt und unterliegt den Mitgliedschafts-AGB.

§ 1 Vertragsgegenstand und Parteien

(1) Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme am Einheitskraft Affiliate- und Partner-Programm („Programm"). Sie wird geschlossen zwischen:

Einheitskraft (Florian Alexander Boschi, MSOM (USA), CN (USA)) Witsch 16, 9062 Moosburg, Österreich UID: ATU73914678 E-Mail: office@einheitskraft.com

— im Folgenden „Einheitskraft", „wir" oder „uns" —

und der im Registrierungsprozess angegebenen natürlichen oder juristischen Person — im Folgenden „Partner", „Sie" oder „Ihr".

(2) Zweck des Programms ist es, Therapeutinnen und Therapeuten, Energetikerinnen und Energetikern sowie anderen geeigneten Partnern zu ermöglichen, Einheitskraft-Produkte an eigene Klientinnen und Klienten, Patientinnen und Patienten weiterzuempfehlen oder weiterzuverkaufen und dafür Provisionen zu erhalten.

(3) Das Programm richtet sich grundsätzlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des UGB. Die Teilnahme von Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nur ausnahmsweise möglich und nur dann, wenn ein rein privater Empfehlungsrahmen besteht.

§ 2 Begriffsdefinitionen

  • „Einheitskraft-Webseite": die Webseiten einheitskraft.at und shop.einheitskraft.com

  • „Ihre Webseite": eine von Ihnen betriebene Webseite, mobile Anwendung oder Social-Media-Präsenz, die Sie mit unserem Programm verknüpfen

  • „Tracking-Plattform": die Drittanbieter-Software GoAffPro (DYNA Inc., USA), die die Zuordnung von Klicks, Verkäufen und Provisionen technisch abwickelt

  • „Affiliate-Link": ein personalisierter Empfehlungs-Link, der den Partner eindeutig identifiziert und Klicks sowie Conversions zuordnet

  • „Qualifizierender Kauf": ein abgeschlossener, bezahlter und nicht stornierter Kauf eines anrechenbaren Produkts, der innerhalb der Cookie-Laufzeit über einen Affiliate-Link zustande gekommen ist

  • „Provision": die Werbegebühr, die der Partner für qualifizierende Käufe verdient

  • „Sub-Affiliate": ein Partner, der vom Partner selbst für das Programm gewonnen wurde

  • „Ausgeschlossene Produkte": Poster, Accessoires sowie alle nicht-Elixier-Produkte; diese sind vom Provisions-Programm ausgenommen

§ 3 Registrierung und Aufnahme

(1) Die Teilnahme am Programm setzt die Registrierung über das Einheitskraft-Partner-Portal voraus. Der Partner muss dabei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere zu Name, Adresse, Gewerbeberechtigung, Steuer- bzw. UID-Nummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung für die Auszahlung.

(2) Einheitskraft prüft den Antrag und behält sich vor, diesen ohne Angabe von Gründen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Ungeeignet sind insbesondere Anträge, bei denen die Webseite oder der geplante Vertriebsweg des Partners:

  • sexuell eindeutiges, gewaltverherrlichendes, verleumderisches, diskriminierendes oder rechtswidriges Material enthält

  • geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt

  • Marken oder Rechtschreibvarianten von Einheitskraft oder GoAffPro in Domain- oder Benutzernamen missbräuchlich verwendet

  • gegen die Anti-Heilversprechen- und Health-Claims-Grenzen verstößt (siehe § 9)

(3) Der Partner verpflichtet sich, die bei der Registrierung gemachten Angaben jederzeit aktuell zu halten. E-Mail-Benachrichtigungen von Einheitskraft an die im Partner-Konto hinterlegte Adresse gelten als zugestellt, auch wenn der Partner die Adresse nicht mehr nutzt.

§ 4 Rechte und Pflichten des Partners

(1) Nach Aufnahme ins Programm darf der Partner auf seiner Webseite, in seinen Social-Media-Kanälen und in zulässiger Kommunikation mit eigenen Klientinnen und Klienten Affiliate-Links zu Einheitskraft einsetzen.

(2) Der Partner ist allein verantwortlich für:

  • den technischen Betrieb seiner Webseite und aller eingesetzten Kanäle

  • die ordnungsgemäße Darstellung der Affiliate-Links nach den jeweils aktuellen technischen Vorgaben

  • die Einhaltung aller für seine Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften (Gewerberecht, Steuerrecht, Berufsrecht, Werberecht, Datenschutz)

  • die Erstellung und Pflege einer eigenen Datenschutzerklärung auf seiner Webseite, die die Cookie-Setzung und das Tracking durch GoAffPro transparent abbildet

  • die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit aller eigenen Inhalte, insbesondere von Produktbeschreibungen, Empfehlungen und gesundheitsbezogenen Aussagen

(3) Der Partner ist verpflichtet, seine Teilnahme am Einheitskraft-Affiliate-Programm auf seiner Webseite transparent offenzulegen (Pflicht zur Kennzeichnung als „Werbung" oder „Anzeige" bzw. als bezahlte Kooperation, je nach Kontext und gesetzlicher Anforderung).

(4) Einheitskraft ist berechtigt, die Webseite des Partners und dessen öffentliche Kanäle zu überprüfen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu kontrollieren.

§ 5 Affiliate-Links und Tracking

(1) Einheitskraft stellt dem Partner personalisierte Affiliate-Links über GoAffPro zur Verfügung.

(2) Beim Anklicken eines Affiliate-Links durch einen Endkunden setzt GoAffPro ein Cookie im Browser des Endkunden. Dieses Cookie dient der Zuordnung späterer Käufe. Der Endkunde ist über diese Cookie-Setzung in der Datenschutzerklärung von Einheitskraft informiert und kann dem Tracking im Cookie-Banner widersprechen.

(3) Cookie-Laufzeit, technische Parameter und Session-Definition richten sich nach der Konfiguration in GoAffPro. Einheitskraft behält sich vor, diese Parameter anzupassen, teilt dem Partner jedoch wesentliche Änderungen in angemessener Zeit vorher mit.

(4) Provisionen entstehen nur für qualifizierende Käufe, die nachweislich über einen korrekt formatierten Affiliate-Link des Partners zustande gekommen sind. Nicht korrekt formatierte oder manipulierte Links begründen keinen Provisions-Anspruch.

§ 6 Provisionsmodell

Das Einheitskraft-Affiliate-Programm besteht aus zwei Ebenen.

6.1 Basis-Provision (1. Tier) — nicht-öffentliche Empfehlung

Der Partner erhält eine Provision von 30 % auf den Netto-Warenwert aller qualifizierenden Käufe von Elixieren (Nahrungsergänzungsmitteln), die über seinen Affiliate-Link zustande kommen.

Einschränkung auf persönliche Empfehlungs-Beziehung: Die Basis-Provision von 30 % ist ausschließlich für die Empfehlung an eigene Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten des Partners im Rahmen seiner beruflichen Therapie- oder Beratungs-Beziehung vorgesehen. Einheitskraft-Produkte sind nicht für den allgemeinen Retail-Markt bestimmt, sondern werden über Fachpersonen an geeignete Einzelpersonen abgegeben.

Der Partner darf seinen persönlichen Produkt-Affiliate-Link nicht öffentlich bewerben — weder auf öffentlich zugänglichen Teilen seiner Webseite, noch in Social Media, noch in Anzeigen, noch auf Marktplätzen oder Gutschein-/Couponing-Seiten. Die konkreten erlaubten und verbotenen Vermarktungs-Kanäle sind in § 9 geregelt.

Ausgeschlossen von der Provision sind:

  • Poster, Accessoires und alle anderen Nicht-Elixier-Produkte

  • Mitgliedschafts-Abos (Pro-Monat, Pro-Jahr) — sofern nicht ausdrücklich anders geregelt

  • Versandkosten

  • Umsatzsteuer

  • Stornierungen, Rücksendungen und Widerrufe

  • Käufe durch den Partner selbst, Angehörige oder mit dem Partner verbundene Personen

Bemessungsgrundlage ist der Nettopreis der Elixier-Produkte (Verkaufspreis minus Umsatzsteuer, minus Versand, minus etwaige Rabatte und Gutscheine).

6.2 Sub-Affiliate-Provision (2. Tier) — öffentliches Therapeuten-Recruiting

Gewinnt der Partner eine neue Therapeutin oder einen neuen Therapeuten für das Einheitskraft-Affiliate-Programm (Sub-Affiliate), erhält der werbende Partner zusätzlich eine Provision von 10 % auf den Netto-Warenwert aller qualifizierenden Elixier-Käufe, die über die Affiliate-Links des Sub-Affiliates zustande kommen.

Erweiterte Bewerbungsrechte für Sub-Affiliate-Recruiting: Im Unterschied zur Basis-Provision darf der Partner seinen Sub-Affiliate-Recruiting-Link öffentlich bewerben — z. B. über die eigene Webseite, in berufsbezogenen Social-Media-Kanälen, in Fachbeiträgen oder auf Therapeuten-Veranstaltungen. Das Ziel dieser öffentlichen Bewerbung ist ausschließlich die Gewinnung neuer Therapeuten für das Partner-Programm, nicht der Verkauf von Produkten an Endkonsumenten.

Klare Trennung der Link-Typen:

  • Der Produkt-Affiliate-Link (30 %-Tier) darf ausschließlich nicht-öffentlich an eigene Klientel vergeben werden.

  • Der Therapeuten-Recruiting-Link (10 %-Tier) darf öffentlich beworben werden.

Die Vermischung dieser Link-Typen (z. B. öffentliche Bewerbung eines Produkt-Links) ist ein Verstoß gegen diese Vereinbarung und kann zur außerordentlichen Kündigung führen.

Die 10-%-Sub-Affiliate-Provision wird für die Dauer gezahlt, wie der Sub-Affiliate aktiv am Programm teilnimmt. Endet die Teilnahme des Sub-Affiliates (Kündigung, Sperrung), endet auch der Sub-Affiliate-Provisions-Anspruch des werbenden Partners.

6.3 Begrenzung auf zwei Ebenen (UWG-Abgrenzung)

Das Programm umfasst ausschließlich zwei Provisions-Ebenen (Basis-Partner und Sub-Affiliate). Eine Provisions-Kaskade über weitere Ebenen (z. B. Sub-Sub-Affiliates) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit wird klargestellt, dass das Programm kein Schneeball- oder Pyramidensystem im Sinne des § 27 UWG und des § 168a StGB darstellt: Die Provisions-Logik ist an reale Warenverkäufe an Endkunden gekoppelt, nicht an die bloße Anwerbung weiterer Teilnehmer.

6.4 Änderung der Provisions-Sätze

Einheitskraft behält sich vor, die Provisions-Sätze für zukünftige Zeiträume anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Bereits erworbene Provisions-Ansprüche aus qualifizierenden Käufen bleiben von der Änderung unberührt. Der Partner kann einer Änderung widersprechen und die Vereinbarung in diesem Fall außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Sätze kündigen.

§ 7 Provisions-Auszahlung

(1) Provisionen werden monatlich abgerechnet und ausgezahlt, jeweils für die im vorangegangenen Kalendermonat angefallenen und nicht mehr stornierbaren qualifizierenden Käufe.

(2) Mindestauszahlungsbetrag: Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der offene Provisions-Betrag mindestens 30 EUR beträgt. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, wird der offene Saldo auf den folgenden Monat vorgetragen und kumuliert, bis die Auszahlungsgrenze überschritten ist. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Abrechnungsmonats, in dem die Auszahlungsgrenze überschritten wurde.

(3) Auszahlung und Belege: Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung auf die im Partner-Konto hinterlegte Bankverbindung. Zahlungsbestätigungen, Abrechnungsübersichten und sonstige Belege werden nicht per E-Mail versendet, sondern stehen dem Partner jederzeit zum Download im GoAffPro-Partner-Portal zur Verfügung. Es obliegt dem Partner, diese Unterlagen für seine Buchhaltung abzurufen und aufzubewahren.

(4) Nettoauszahlung: Die in § 6 ausgewiesenen Provisions-Sätze (30 % bzw. 10 %) verstehen sich als Nettoprovision. Die Auszahlung an den Partner erfolgt ebenfalls als Nettobetrag. Der Partner ist für seine steuerliche Abwicklung selbst verantwortlich.

(5) Umsatzsteuer-Handling: Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, hat er Einheitskraft eine ordnungsgemäße Rechnung über die Nettoprovision zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer zu stellen; Einheitskraft zahlt in diesem Fall den Bruttobetrag (Nettoprovision + Umsatzsteuer). Ist der Partner nicht umsatzsteuerpflichtig (z. B. Kleinunternehmer-Regelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, ausländische Ansässigkeit ohne AT-Umsatzsteuer-Pflicht), zahlt Einheitskraft ausschließlich die Nettoprovision ohne Steuerzuschlag.

(6) Steuerpflichten im Ausland: Wenn der Partner außerhalb Österreichs steuerlich ansässig ist, stellt er Einheitskraft alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Ansässigkeitsbescheinigungen, Freistellungs-Nachweise) zur Verfügung, damit Einheitskraft die korrekten Steuerabzüge oder Steuerbefreiungen vornehmen kann.

(7) Stornierungen und Rückerstattungen: Bei nachträglichen Stornierungen, Rückerstattungen oder Widerrufen der zugrunde liegenden Käufe werden die entsprechenden Provisionen zurückgebucht bzw. mit künftigen Provisionen verrechnet. Auch diese Rückbuchungen sind im GoAffPro-Partner-Portal nachvollziehbar dokumentiert.

§ 8 Verbotene Praktiken

Der Partner verpflichtet sich, auf folgende Praktiken zu verzichten. Ein Verstoß kann die Sperrung, den Einbehalt von Provisionen und die außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

8.1 Allgemein verbotene Praktiken

  • Selbst-Käufe über eigene Affiliate-Links, einschließlich Käufe für Angehörige oder Mitarbeitende zum persönlichen Gebrauch

  • Käufe im Auftrag oder Namen einer anderen Person oder Organisation, um Provisionen zu generieren

  • Weitergabe oder Bewerbung von Gutschein-Codes auf sogenannten Gutschein-Webseiten ohne ausdrückliche Genehmigung

  • Pay-per-Click-Werbung auf Marken-Keywords von Einheitskraft in Suchmaschinen (z. B. Bieten auf „Einheitskraft", „Einheitskraft Elixier" und Varianten)

  • Verlinkung über Umleitungs-Tools, die natürliche Suchergebnisse imitieren

  • Einsatz von Belohnungs-Programmen, Cashback-Systemen oder Loyalty-Programmen, die Dritte zum Klick auf Affiliate-Links incentivieren, ohne explizite Genehmigung durch Einheitskraft

  • Bewerbung der Einheitskraft-Produkte zu Preisen unter dem von Einheitskraft vorgegebenen Endkundenverkaufspreis — dies gilt in jeder Form der Werbung

  • Nutzung von vorinstallierten oder per OEM-Installation verbreiteten mobilen Anwendungen für das Tracking, sofern diese nicht über die offiziellen App-Stores (Google Play, Apple App Store) bezogen werden können

8.2 Anti-Fraud — ausdrücklich verbotene Affiliate-Manipulationstechniken

Folgende Praktiken werden ausdrücklich als Betrug im Sinne dieser Vereinbarung definiert. Bei Verdacht behält sich Einheitskraft vor, Provisionen einzubehalten, die Zahlung bis zur Klärung auszusetzen und die Vereinbarung außerordentlich zu kündigen:

  • Cookie-Stuffing: unerwünschtes Setzen von Affiliate-Cookies auf Endgeräten ohne eindeutigen Klick der Nutzerin oder des Nutzers auf einen Affiliate-Link (z. B. via iframes, pop-under, automatische Redirects)

  • Click-Fraud durch Bots: Einsatz von automatisierten Skripten, Headless-Browsern, Bot-Netzen oder bezahlten Klick-Services zur Erzeugung künstlicher Klicks oder Conversions

  • Typosquatting: Nutzung von Domains, die Einheitskraft-Marken imitieren oder deren Rechtschreibvarianten enthalten (z. B. einheitskarft.com, einheits-kraft.at, einheitskraft-shop.com) zur Umleitung von Traffic

  • Impersonation: Auftreten in Werbeanzeigen, Social Media oder Kommunikation als offizieller Vertreter von Einheitskraft, ohne entsprechende Berechtigung — einschließlich gefälschter Einheitskraft-Social-Media-Profile

  • Forced-Click-Mechaniken: Gestaltung von Webseiten so, dass ein Klick auf einen Affiliate-Link unvermeidlich wird (z. B. getarnte Overlay-Klicks, unsichtbare Buttons, erzwungene Weiterleitungen vor dem Zugriff auf eigene Inhalte)

  • Cookie-Dropping ohne User-Interaktion: jegliche Technik, die Affiliate-Cookies ohne bewussten Nutzer-Klick setzt

  • Fake-Reviews oder Fake-Testimonials: Veröffentlichung erfundener Kundenerfahrungen, die Kauf-Entscheidungen zu manipulieren versuchen

  • Domain-Squatting mit Einheitskraft-Bezug: Registrierung von Domains mit Einheitskraft-Namen, ASR- oder Produktnamen ohne vorherige Zustimmung, unabhängig von der geplanten Nutzung

8.3 Verbot des Retail-Geschäfts durch Therapeuten-Partner

Die Einheitskraft-Elixiere sind für die persönliche Abgabe durch Fachpersonen an eigene Patientinnen und Klientinnen bestimmt und nicht für den allgemeinen Einzelhandel. Therapeuten-Partner und vergleichbare Fachpersonen dürfen daher:

  • kein eigenes Retail-Geschäft mit Einheitskraft-Produkten betreiben (kein Online-Shop, keine Marktplatz-Präsenz, keine öffentliche Preisliste mit Bestellmöglichkeit für beliebige Dritte)

  • keine öffentliche Bewerbung ihres persönlichen Produkt-Affiliate-Links (30 %-Tier) durchführen

  • Affiliate-Links ausschließlich im Rahmen der persönlichen Therapie- oder Beratungs-Beziehung an Patientinnen und Klientinnen weitergeben, typischerweise per persönlicher Empfehlung, Praxis-Brief, individuelles Anschreiben oder passwortgeschützter Klienten-Bereich

Die öffentliche Bewerbung des 10 %-Sub-Affiliate-Links für Therapeuten-Recruiting (§ 6.2) bleibt hiervon unberührt und ist ausdrücklich erlaubt.

§ 9 Werbebeschränkungen (Preisbindung und Health Claims)

9.1 Preisbindung — kein Verkauf unter Retail-Preis

Der Partner darf Einheitskraft-Produkte weder bewerben noch an Patientinnen, Klientinnen oder sonstige Dritte zu Preisen unter dem von Einheitskraft jeweils aktuell vorgegebenen Endkundenverkaufspreis verkaufen. Die Preisbindung gilt:

  • in jeder Form der Internet-Werbung, Social-Media-Kampagnen und Printmaterialien

  • bei der persönlichen Abgabe an eigene Klientinnen und Klienten

  • bei Sonderaktionen, Paket-Preisen, Bündelungen mit eigenen Dienstleistungen

  • beim Weiterverkauf durch Wiederverkäufer-Partner (siehe auch § 10)

Ausnahmen sind ausschließlich in ausdrücklicher schriftlicher Absprache mit Einheitskraft möglich (z. B. im Rahmen freigegebener Aktionen).

9.2 Health Claims und Anti-Heilversprechen

Der Partner verpflichtet sich, bei allen Werbemaßnahmen die Vorschriften der Health-Claims-Verordnung (EU-Verordnung 1924/2006) einzuhalten. Insbesondere dürfen keine Aussagen gemacht werden, die:

  • krankheitsbezogene Werbeaussagen darstellen

  • Heilversprechen beinhalten

  • die Wirkung der Produkte in unzulässiger Weise dramatisieren

  • gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) oder die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV, EU-Verordnung 1169/2011) verstoßen

9.3 Vorlagen-Pflicht und Abstimmung

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, verpflichtet sich der Partner, größere Werbekampagnen sowie eigenständig erstellte Text- und Bildmaterialien im Zweifel vorab mit Einheitskraft abzustimmen. Einheitskraft stellt dem Partner geeignete Vorlagen und Werbematerialien zur Verfügung; die Nutzung dieser Vorlagen ist der bevorzugte Weg.

9.4 Energetiker-Rahmen

Soweit der Partner seine Tätigkeit als Energetikerin bzw. Energetiker im Sinne des § 32 GewO ausübt, gelten die Grenzen des Energetiker-Berufsbilds. Der Partner darf keine Heilkunde ausüben, keine Diagnosen stellen und keine Krankheiten behandeln. Diese Grenzen sind auch bei der Bewerbung und beim Wiederverkauf von Einheitskraft-Produkten strikt einzuhalten.

9.5 Bewerbungs-Rahmen — öffentlich versus persönlich

Die Asymmetrie zwischen Basis- und Sub-Affiliate-Provision (§ 6) hat direkte Konsequenzen für die erlaubten Bewerbungs-Wege.

Basis-Affiliate-Link (Produkt-Empfehlung, 30 %-Tier): ausschließlich im Rahmen der persönlichen Therapie-/Beratungs-Beziehung. Erlaubt sind insbesondere:

  • persönliche Empfehlung im Praxis-Termin oder Online-Gespräch

  • individueller Praxis-Brief oder Follow-up-E-Mail an eine konkrete Patientin

  • passwortgeschützter Klienten-Bereich auf der eigenen Webseite (nicht öffentlich indexiert)

  • Nachricht an eine bestehende, nachweislich opt-in-bestätigte eigene Klienten-E-Mail-Liste mit persönlichem Bezug

Sub-Affiliate-Recruiting-Link (Therapeuten-Gewinnung, 10 %-Tier): öffentliche Bewerbung ausdrücklich erlaubt. Erlaubt sind insbesondere:

  • eigene Webseite mit öffentlich zugänglicher Info-Seite zum Partner-Programm

  • Fachbeiträge und Branchen-Medien

  • berufsbezogene Social-Media-Präsenz (LinkedIn, XING, Branchen-Gruppen)

  • Therapeuten-Konferenzen, Fortbildungen und ähnliche Veranstaltungen

9.6 Erlaubte und verbotene Vermarktungs-Kanäle

Unabhängig vom Link-Typ gelten folgende Kanal-Regeln:

Zulässige Kanäle:

  • eigene Webseite und Blog (mit klarer Offenlegung der Partnerschaft)

  • Social-Media-Profile des Partners (Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok) mit Offenlegungs-Hinweis als Werbung

  • eigene E-Mail-Kommunikation an eine nachweislich opt-in-bestätigte Liste

  • Praxis-Materialien (Broschüren, Flyer, Aushänge) im eigenen Wirkungskreis

  • Podcasts und Videos des Partners mit klarer Werbe-Kennzeichnung

Unzulässige Kanäle und Praktiken:

  • Kaltakquise per E-Mail oder Telefon ohne bestehende Geschäftsbeziehung

  • Bewerbung auf Gewinnspiel-, Couponing- oder Rabatt-Portalen

  • bezahlte Werbe-Anzeigen auf Marken-Keywords („Einheitskraft", „ASR", Produkt-Namen) in Suchmaschinen

  • Marktplätze (Amazon, eBay, Willhaben etc.) — jeder Verkauf dort ist untersagt

  • Influencer-Kampagnen mit Dritten ohne ausdrückliche Offenlegung der Werbe-Beziehung

  • Spam-E-Mails oder Massen-Messaging an nicht opt-in-bestätigte Listen

  • Suchmaschinen-Optimierung mit Einheitskraft-Markennamen ohne Einheitskraft-Bezug auf der Ziel-Seite

  • Community-Foren oder Gruppen, in denen Werbung ausdrücklich nicht gestattet ist

Bei Unsicherheit zur Zulässigkeit eines Kanals hat der Partner vor Einsatz mit Einheitskraft Rücksprache zu halten.

§ 10 Wiederverkauf und Lagerung (für Wiederverkäufer-Partner)

(1) Soweit der Partner Einheitskraft-Produkte nicht nur empfiehlt, sondern selbst einkauft und an seine Klientinnen und Klienten weiterverkauft, gelten zusätzlich folgende Regelungen.

(2) Beschränkung des Wiederverkaufs: Der Wiederverkauf ist ausschließlich an Patientinnen, Patienten und Klientinnen, Klienten des Partners im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gestattet. Ein öffentlicher Verkauf über allgemeine Online-Marktplätze oder über an die Allgemeinheit gerichtete Verkaufsplattformen ist nicht gestattet.

(3) Lagerung: Der Partner verpflichtet sich, Einheitskraft-Produkte gemäß den Herstellerangaben zu lagern (Temperatur, Lichtschutz, Luftfeuchtigkeit), um Qualität und Wirksamkeit zu erhalten.

(4) Warenzustand: Der Partner stellt sicher, dass weitergegebene Produkte nicht beschädigt oder kontaminiert sind, eine intakte Originalversiegelung aufweisen und nicht nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums abgegeben werden.

(5) Bestandskontrolle: Der Partner kontrolliert seinen Lagerbestand regelmäßig und entfernt Produkte mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum aus dem Verkauf.

(6) Haftung im Wiederverkauf: Der Partner trägt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der weiterverkauften Produkte. Einheitskraft haftet nur für Fehler im Produkt selbst, nicht für Fehler bei Lagerung, Transport oder Weitergabe durch den Partner.

§ 11 Werbematerial, Nutzungsrechte und gegenseitige Referenz-Rechte

11.1 Von Einheitskraft bereitgestelltes Werbematerial

(1) Einheitskraft stellt dem Partner Content (Bilder, Produktfotos, Texte, Widgets, Link-Formate, Produktbeschreibungen, Logos, Banner-Vorlagen) für Werbe- und Empfehlungszwecke zur Verfügung. Für Pro-Mitglieder des Therapeuten-Portals wird zusätzlich ein erweitertes Werbematerial-Paket zur Verfügung gestellt (einschließlich Logos in verschiedenen Formaten und ausgewählter Produkt- und Stimmungsfotos), um die Marken-Konsistenz über alle Partner-Kanäle hinweg zu wahren.

(2) Der Partner erhält hiermit ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, nicht exklusives und unentgeltliches Nutzungsrecht an diesen Materialien. Die Nutzung ist ausschließlich für die Bewerbung von Einheitskraft-Produkten im Rahmen dieser Vereinbarung zulässig.

(3) Der Partner verpflichtet sich, das bereitgestellte Material unverändert zu verwenden oder nur im Rahmen der von Einheitskraft freigegebenen Anpassungs-Richtlinien zu modifizieren. Eigene Produkt-Darstellungen oder Fotografien von Einheitskraft-Produkten sind nur zulässig, wenn sie dem Qualitäts- und Marken-Standard von Einheitskraft entsprechen.

(4) Jede Verwendung außerhalb dieses Rahmens (z. B. für Konkurrenzangebote, eigene Produkte, redaktionelle Zwecke ohne Einheitskraft-Bezug) ist unzulässig und kann die außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

(5) Mit Beendigung der Vereinbarung erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Partner hat sämtliches Content-, Logo- und Werbe-Material sowie GoAffPro-Marken unverzüglich von seiner Webseite und aus seinen Kanälen zu entfernen.

11.2 Gegenseitige Referenz- und Nennungs-Rechte

(1) Der Partner darf während der Laufzeit dieser Vereinbarung öffentlich kommunizieren, dass er als autorisierter Einheitskraft-Partner tätig ist, und kann dabei die von Einheitskraft bereitgestellten Partner-Logos und Marken-Elemente einsetzen. Die Darstellung muss wahrheitsgemäß, nicht irreführend und im Einklang mit den Markenrichtlinien erfolgen.

(2) Einheitskraft ist berechtigt, den Partner während der Laufzeit dieser Vereinbarung in eigenen Kommunikationsmaterialien zu nennen — insbesondere im Rahmen einer öffentlichen Partner- oder Therapeuten-Liste (z. B. Therapeuten-Directory auf einheitskraft.at), in Referenz-Listen und in redaktioneller Partner-Kommunikation. Verwendet werden können: Name bzw. Firmenname, Praxis-Adresse (soweit vom Partner freigegeben), Berufs-Bezeichnung und — mit separater Zustimmung — ein Praxis-Foto oder Portrait des Partners.

(3) Der Partner kann seiner Nennung durch Einheitskraft jederzeit formlos per E-Mail widersprechen. Mit Zugang des Widerspruchs wird die Nennung innerhalb von 30 Tagen aus den Einheitskraft-Kommunikationsmaterialien entfernt. Der Widerspruch lässt das fortbestehende Vertragsverhältnis unberührt.

(4) Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen die Nennungs- und Referenz-Rechte für beide Seiten. Jede Partei hat die Nennung der anderen unverzüglich zu entfernen, soweit zumutbar und technisch möglich innerhalb von 30 Tagen.

§ 12 Inhalte und Beiträge des Partners

(1) Sofern der Partner im Rahmen des Programms eigene Inhalte, Bewertungen, Erfahrungsberichte oder andere Materialien an Einheitskraft übermittelt („Partner-Beiträge"), räumt er Einheitskraft ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Vereinbarung und ein weiteres Jahr danach beschränktes Nutzungsrecht an diesen Partner-Beiträgen ein.

(2) Das Nutzungsrecht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Bearbeitung der Partner-Beiträge ausschließlich für Werbe- und Informationszwecke im Rahmen des Einheitskraft-Angebots. Einheitskraft darf die Partner-Beiträge in Bezug auf Einheitskraft-Produkte einsetzen, nicht jedoch für Dritte lizenzieren oder kommerziell an Dritte weitergeben.

(3) Eine vollständige oder zeitlich unbefristete Abtretung der Urheberrechte findet nicht statt. Der Partner bleibt Urheber seiner Beiträge und kann nach Beendigung des einjährigen Nachlaufs die weitere Nutzung durch Einheitskraft untersagen.

(4) Der Partner versichert, dass seine Beiträge keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte).

§ 13 Datenschutz und Einwilligungen

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Programms erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des österreichischen DSG 2018. Details siehe die Datenschutzerklärung, insbesondere der Abschnitt zum Affiliate- und Wiederverkäufer-Programm.

(2) Mit Abschluss dieser Vereinbarung willigt der Partner ausdrücklich ein in:

  • die Verarbeitung seiner Kontakt- und Abrechnungsdaten durch Einheitskraft zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Provisions-Berechnung und -Auszahlung, der Steuer-Meldung und der Programm-Verwaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

  • die Übermittlung seiner Daten an GoAffPro als Tracking-Plattform zur technischen Abwicklung des Programms (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, SCC als Grundlage für USA-Transfer)

  • die Zusendung programmbezogener E-Mails (Benachrichtigungen zu Provisionen, Änderungen, Support) auf Basis der Vertragsbeziehung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

(3) Eine separate, freiwillige Einwilligung wird gegebenenfalls vor Versand von Newslettern, Marketing-E-Mails und Aktionsangeboten an den Partner im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens über Brevo eingeholt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Diese Einwilligung kann jederzeit über den Abmelde-Link in der jeweiligen E-Mail oder per Nachricht an office@einheitskraft.com widerrufen werden, ohne dass der Bestand des Affiliate-Vertragsverhältnisses dadurch berührt wird.

(4) Der Partner ist seinerseits verpflichtet, im Umgang mit Endkundendaten (insbesondere durch Setzen von Affiliate-Cookies) die DSGVO einzuhalten und eine eigene Datenschutzerklärung auf seiner Webseite zu führen.

13.1 Rollenverteilung nach DSGVO

Der Partner ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in seinem eigenen Wirkungskreis stattfinden — insbesondere:

  • Verarbeitung der Daten eigener Patientinnen und Klientinnen (Therapie-Akten, Terminbuchungen, Zahlungen)

  • Führung eigener Newsletter-Listen und sonstiger Marketing-Kontakte

  • Setzen und Verarbeiten von Cookies auf der eigenen Webseite

  • Affiliate-Cookies im Kontext der eigenen Webseite, soweit durch Einbettung von Affiliate-Links ausgelöst

Einheitskraft ist nicht Auftragsverarbeiter dieser partnerseitigen Verarbeitungen. Umgekehrt ist der Partner nicht Auftragsverarbeiter für Einheitskraft, sondern ebenfalls eigenständiger Verantwortlicher in seinem Kontext.

13.2 Gemeinsame Verantwortlichkeit beim Tracking

Soweit der Partner auf seiner Webseite einen Affiliate-Link zu Einheitskraft einbettet und dieser Klick zu einer Cookie-Setzung durch GoAffPro führt, kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 26 DSGVO entstehen. Die Parteien vereinbaren:

  • der Partner informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Webseite in seiner eigenen Datenschutzerklärung transparent über den Affiliate-Link und den daraus resultierenden Cookie

  • Einheitskraft informiert die Nutzerinnen und Nutzer seiner Webseite in der eigenen Datenschutzerklärung (§ 16 GoAffPro-Abschnitt) über das Cookie und holt über das Cookie-Banner die Einwilligung ein

  • jede Partei ist für die Erfüllung der DSGVO-Pflichten im eigenen Bereich selbst verantwortlich

  • Betroffenen-Anfragen (Auskunft, Löschung etc.) werden im jeweils eigenen Verantwortungsbereich bearbeitet; bei bereichsübergreifenden Anfragen unterstützen sich die Parteien gegenseitig in angemessenem Umfang

13.3 Partner-eigene Datenschutzerklärung

Der Partner verpflichtet sich, auf seiner Webseite eine eigene, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung zu führen, die insbesondere folgende Punkte enthält:

  • Nennung des Partners als Verantwortlicher mit Kontakt-Daten

  • Information über den Einsatz von Einheitskraft-Affiliate-Links und das daraus resultierende Cookie (GoAffPro)

  • Rechtsgrundlage für die Cookie-Setzung (typischerweise Einwilligung) und Hinweise zum Opt-Out

  • ein eigenes Cookie-Banner oder vergleichbares Consent-Management auf der Partner-Webseite

§ 14 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung beginnt mit der Annahme des Antrags durch Einheitskraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Beide Vertragsparteien können die Vereinbarung jederzeit ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich (E-Mail genügt) kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für Einheitskraft sind insbesondere:

  • schwerwiegender Verstoß gegen diese Vereinbarung (z. B. gegen § 8, § 9 oder § 11)

  • wiederholte Verletzung rechtlicher Vorschriften

  • Täuschung über die Identität oder Qualifikation des Partners

  • Nichteinhaltung der Nachweis- und Auskunftspflichten

Die außerordentliche Kündigung ist sofort wirksam.

(4) Mit Beendigung der Vereinbarung:

  • erlöschen alle eingeräumten Nutzungsrechte (§ 11, § 12)

  • werden offene Provisions-Ansprüche nach Maßgabe von § 7 zum Ende des auf die Kündigung folgenden Monats abgerechnet; Einheitskraft kann offene Beträge zur Absicherung gegen nachträgliche Stornierungen für bis zu 90 Tage zurückhalten

  • hat der Partner sämtliche Affiliate-Links, Content-Materialien und GoAffPro-Marken unverzüglich von seinen Kanälen zu entfernen

(5) Abschnitte zu Haftung (§ 16), Vertraulichkeit (§ 15), Datenschutz (§ 13), Rechtswahl und Gerichtsstand (§ 19) sowie offene Zahlungspflichten bestehen über die Beendigung hinaus fort.

§ 15 Vertraulichkeit

(1) Alle Informationen, die Einheitskraft dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung überlässt und die nicht öffentlich bekannt sind, gelten als vertrauliche Informationen. Dazu gehören insbesondere technische Details zum Programm, Provisions-Strukturen (soweit nicht in dieser Vereinbarung beschrieben), Kunden-Daten, geschäftliche Planungen und Produkt-Roadmaps.

(2) Der Partner wird vertrauliche Informationen:

  • ausschließlich für die Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung verwenden

  • nur Personen zugänglich machen, die zur Erfüllung dieser Pflichten Kenntnis benötigen und entsprechend verpflichtet sind

  • nicht an Dritte weitergeben, auch nicht nach Beendigung der Vereinbarung

(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht für fünf Jahre nach Beendigung der Vereinbarung fort.

(4) Offenlegungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen erforderlich sind, bleiben zulässig; der Partner wird Einheitskraft in einem solchen Fall unverzüglich informieren.

§ 16 Haftung

(1) Einheitskraft haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Einheitskraft nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Für Unternehmer-Partner (Regelfall, siehe § 1 Abs. 3) gilt zusätzlich: Die Haftung von Einheitskraft ist der Höhe nach auf den Gesamtbetrag der Provisionen beschränkt, die Einheitskraft in den letzten zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis an den Partner gezahlt hat oder zu zahlen gehabt hätte. Die Haftung für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Ansprüche Dritter gegen den Partner ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Für Verbraucher-Partner (Ausnahmefall) gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des KSchG. Die Haftungsbegrenzungen nach Absatz 3 finden auf Verbraucher-Partner keine Anwendung, soweit diese eine zwingende gesetzliche Haftung einschränken würden.

(5) Freistellung durch den Partner: Der Partner stellt Einheitskraft von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Einheitskraft aufgrund von Verhaltensweisen, Inhalten oder Angaben des Partners erhoben werden (z. B. unzulässige Heilversprechen auf der Webseite des Partners, Urheberrechts-Verletzungen, Wettbewerbs-Verstöße). Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) bleibt unberührt.

(7) Einheitskraft übernimmt keine Gewähr für die stetige Verfügbarkeit der GoAffPro-Plattform oder anderer eingesetzter Drittanbieter-Systeme. Ausfälle, Wartungsfenster und technische Störungen der Tracking-Plattform begründen — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Einheitskraft — keine Ersatzansprüche.

§ 17 Änderungen dieser Vereinbarung

(1) Einheitskraft ist berechtigt, diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt.

(2) Widerspricht der Partner der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsankündigung, gilt die Änderung als genehmigt. Einheitskraft weist den Partner in der Änderungsankündigung ausdrücklich auf diese Folge hin.

(3) Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs endet die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. Der Partner hat Anspruch auf Abrechnung aller bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Provisionen.

(4) Kein stillschweigender Zustimmungsfall durch bloße Fortsetzung der Teilnahme: Wesentliche Änderungen (Provisions-Sätze, Grundbedingungen der Teilnahme, Kündigungsregeln) werden dem Partner aktiv kommuniziert und bedürfen seiner aktiven oder widerspruchsfristbasierten Zustimmung gemäß Absatz 2.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien und hieraus resultierende behördliche Anordnungen

  • Krieg, terroristische Anschläge, Aufruhr, behördliche Sanktionen

  • Cyberangriffe, großflächige Internet- oder Strom-Ausfälle

  • Ausfälle wesentlicher Drittanbieter-Infrastruktur (GoAffPro, Wix, Shopify, Stripe, Wix Payment, Brevo, Make.com, Kommunikations-Provider)

  • Streiks, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe außerhalb des eigenen Bereichs

(2) Die betroffene Vertragspartei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses sowie über die Auswirkungen auf die Vertragspflichten.

(3) Fristen und Leistungspflichten werden für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt angemessen verlängert.

(4) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an und ist eine wesentliche Leistung dadurch weiterhin nicht erbringbar, können beide Vertragsparteien die Vereinbarung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen.

§ 19 Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Für Verbraucher-Partner gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers gewähren (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).

(3) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist bei Unternehmer-Partnern ausschließlich das Bezirksgericht Klagenfurt bzw. das Landesgericht Klagenfurt als Handelsgericht zuständig, je nach Streitwert.

(4) Für Streitigkeiten mit Verbraucher-Partnern gelten die gesetzlichen Gerichtsstands-Regelungen des KSchG und der Brüssel-Ia-Verordnung. Der Verbraucher-Partner kann wahlweise am eigenen Wohnsitz oder am Sitz von Einheitskraft klagen.

(5) Einstweiliger Rechtsschutz: Unabhängig von den Regelungen in Absatz 3 und 4 kann Einheitskraft zur Abwehr einer aktuellen oder drohenden Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte oder der Rechte Dritter vor jedem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz einholen.

(6) Außergerichtliche Streitbeilegung: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Verbraucher-Partner können sich im Streitfall an die Internet Ombudsstelle, Margaretenstraße 70/2/7, 1050 Wien, https://ombudsstelle.at wenden. Die Teilnahme von Einheitskraft an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Verhältnis der Parteien: Der Partner ist selbständiger Vertragspartner und nicht Arbeitnehmer, Handelsvertreter, Gesellschafter oder Vertreter von Einheitskraft. Der Partner ist nicht bevollmächtigt, Erklärungen oder Zusagen im Namen von Einheitskraft abzugeben.

(2) Gewerbeberechtigung und Steuern: Der Partner bestätigt, dass er über die für seine Tätigkeit erforderlichen gewerberechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen verfügt (Gewerbeberechtigung, Steuer- bzw. UID-Nummer) und dass er die damit verbundenen Pflichten (Steuer-Meldung, Rechnungslegung) eigenverantwortlich erfüllt. Er stellt Einheitskraft von allen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren.

(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Textform. E-Mail genügt.

(5) Mündliche Nebenabreden: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(6) Sanktionen und internationale Vorschriften: Der Partner versichert, dass er und seine Finanzinstitute keinen internationalen Sanktionen unterliegen und nicht auf Listen verbotener oder eingeschränkter Parteien geführt werden (z. B. UN-Sanktionsliste, EU-Sanktionsliste, US-Sanktionsliste).

Anhang A: Provisionsplan (Stand April 2026)

ProduktkategorieProvisions-SatzEbeneBerechnungsbasis

Elixiere (alle)30 %Basis-PartnerNetto-Warenwert (exkl. USt., Versand, Rabatten)

Elixiere (über Sub-Affiliate)10 %Werbender Partner bei Sub-Affiliate-VerkaufNetto-Warenwert

Poster, Accessoires, Nicht-Elixier-Produkte0 %—ausgeschlossen

Mitgliedschaften (Pro-Monat, Pro-Jahr)0 %—derzeit ausgeschlossen

Private Bookings, Events0 %—ausgeschlossen

Änderungen dieses Provisionsplans unterliegen den Regelungen in § 6.4 und § 17.

Anhang B: Mobile-Anwendungs-Richtlinien (kurz)

Soweit der Partner Affiliate-Links in einer eigenen mobilen Anwendung einsetzt, gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Die mobile Anwendung muss kostenlos herunterladbar sein; Affiliate-Links dürfen nicht hinter einer Paywall stehen

  • Originalinhalte müssen dominieren; reine Copy-Paste-Anwendungen, die Einheitskraft-Content aggregieren, sind nicht zulässig

  • Die mobile Anwendung darf nicht die Shop-Funktionalität von Einheitskraft oder shop.einheitskraft.com in Webviews nachbilden

  • Preis-Tracker oder Preis-Alerts gegenüber Einheitskraft-Produkten sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt

  • Vertrieb ausschließlich über Google Play Store und Apple App Store; keine OEM-Vorinstallation, keine Firmware-Integrationen

Einheitskraft kann diese Richtlinien anpassen; § 17 gilt entsprechend.

Affiliate-Partner-Vereinbarung zuletzt aktualisiert: 20. April 2026 spät, V2.2.

Changelog:

  • V1 (09/2024, auf .com als „Mitgliedschaftsvereinbarung" gelabelt): GoAffPro-Template-Fassung. Ersetzt.

  • V2.0 (20.04.2026 abend): Vollständige Neufassung für einheitskraft.at. Umbenennung auf „Affiliate-Partner-Vereinbarung". Kernänderungen: § 6 Provisionsmodell explizit mit 30 % / 10 % 2-Tier, § 6.3 UWG-Schneeball-Abgrenzung, § 11 IP-Nutzungsrechte statt Vollabtretung, § 12 Partner-Beiträge mit Nachlauf-Begrenzung statt unbefristeter Abtretung, § 13 DSGVO-Einwilligungen granular, § 16 Haftung KSchG-konform mit Freistellung, § 17 Änderungs-Mechanik mit 6-Wochen-Frist und aktivem Widerspruchsrecht, § 18 Höhere Gewalt neu, § 19 Verbraucher-freundlicher Gerichtsstand + Internet Ombudsstelle. Anhang A Provisions-Tabelle, Anhang B Mobile-Richtlinien.

  • V2.1 (20.04.2026 spät): § 7 präzisiert — Mindestauszahlungsbetrag auf 30 EUR erhöht (vorher 10 EUR), Nettoprovisions-Logik mit korrekter USt-Handhabung für USt-pflichtige vs. Kleinunternehmer-Partner, Klarstellung dass Zahlungsbestätigungen und Abrechnungsbelege im GoAffPro-Partner-Portal zum Download bereitstehen und nicht per E-Mail versendet werden.

  • V2.2 (20.04.2026 spät, Abend-2): Sechs Ergänzungen zum rechtlich robusten Abschluss der Partner-Vereinbarung. § 6.1/6.2 mit asymmetrischer Bewerbungs-Regel präzisiert — 30-%-Tier ausschließlich nicht-öffentlich an eigene Klientel, 10-%-Tier (Therapeuten-Recruiting) darf öffentlich beworben werden. § 8 um Anti-Fraud-Katalog erweitert (Cookie-Stuffing, Click-Fraud, Typosquatting, Impersonation, Forced-Click etc.) plus neues § 8.3 „Verbot des Retail-Geschäfts durch Therapeuten-Partner". § 9.1 Preisbindung geschärft (keine Unter-Retail-Preise, auch nicht bei persönlicher Abgabe). Neu § 9.5 Bewerbungs-Rahmen (persönlich vs. öffentlich) und § 9.6 Erlaubte/verbotene Vermarktungs-Kanäle. § 11 erweitert auf „Werbematerial, Nutzungsrechte und gegenseitige Referenz-Rechte" mit neuem § 11.2 zur Namens-/Bild-Nennung (beiderseitig, widerruflich). § 13 erweitert um § 13.1 Rollenverteilung DSGVO (Partner als Verantwortlicher), § 13.2 gemeinsame Verantwortlichkeit beim Affiliate-Cookie, § 13.3 Partner-Datenschutzerklärungs-Pflichten.

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